8/20/2023 0 Comments Besichtigung brandenburger tor![]() Hierzu gehört im Falle der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Feststellung der Identität durch Erheben von Angaben (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) und das Überprüfen der Identität des Verkäufer/Einlieferers und Ersteigerers bzw. Der Versteigerer hat als Verpflichteter gemäß Geldwäschegesetz (GwG) die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten zu beachten. Der Versteigerer ist berechtigt, Auktionsexponate, die unter den § 86 und § 86a fallen oder fallen können, ohne Angabe von Gründen nicht zur Versteigerung zu bringen und einem Bieter den Zuschlag zu verweigern, wenn dieser keine Gewähr dafür bietet, dass die Auktionsexponate den in § 86 Abs. 3 StGB genannten Zwecken dienen.Ħ. Mit dem Gebot verpflichtet sich der Bieter/Ersteigerer, die Auktionsexponate nur für die oben genannten Gründe zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen. Der Verkäufer/Einlieferer und Versteigerer bieten die im Katalog genannten Auktionsexponate nur unter diesen Voraussetzungen an. Diese sind: Staatsbürgerliche Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung und der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung. Solange der Verkäufer/Einlieferer und Bieter/Ersteigerer sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin angebotenen Gegenstände, die die Zeit von 19 betreffend und unter §§ 86, 86a StGB fallen oder fallen können, nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB bestimmten Zwecken veräußern und erwerben. Eine Haftung des Versteigerers für Fehler der Auktionsexponate ist ausgeschlossen.ĥ. Die Katalogangaben sind keine Garantieangaben gem. Der Ausrufpreis stellt eine subjektive Bewertung dar. 9 und auf sind Bestandteil dieser Versteigerungsbedingungen. Die Auktionsexponate sind nach bestem Wissen und Gewissen im Katalog beschrieben, teilweise unter Hinzuziehung einschlägiger Literatur.Die Informationen bezüglich der Zustandsbeschreibungen auf Seite 7 bzw. Reklamationen bei Saalbietern sind ausgeschlossen. Die Auktionsexponate werden versteigert wie besichtigt. Die Besichtigung und Prüfung erfolgt vor der Versteigerung die Angabe von Ort und Zeit ist aus dem Katalog ersichtlich. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Losnummern zurückzuziehen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie bestimmte Personen von der Versteigerung auszuschließen und schriftliche Gebote zurückzuweisen.Ĥ. 7 dieser Versteigerungsbedingungen kann der Ersteigerer jederzeit die Adresse des Verkäufers/Einlieferers, der Verkäufer/Einlieferer die Adresse des Ersteigerers erfahren.ģ. Liegt dem Versteigerer kein gültiger Personalausweis oder kein Reisepass mit einer amtlichen Meldebestätigung vor, kann die Geschäftsbeziehung nicht aufgenommen werden.Ģ. Einlieferer und Bieter müssen dem Versteigerer einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit einer amtlichen Meldebestätigung vorlegen. Für den Versteigerer, den Verkäufer/Einlieferer, den Bietenden – nachfolgend Bieter genannt – und den Käufer – nachfolgend Ersteigerer genannt – gelten nachfolgende Versteigerungsbedingungen:ġ. Der Versteigerer beauftragt Auktionatoren die Versteigerungen durchzuführen. Die Versteigerungswaren – nachfolgend Auktionsexponate genannt – sind nach einem Losnummernverfahren gekennzeichnet. Die Auktions- & Pfandleihhaus exclusive GmbH – nachfolgend Versteigerer genannt – führt Versteigerungen, mit Ausnahme eigener Ware, im Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber – nachfolgend Verkäufer/Einlieferer und/oder Besitzer, Eigentümer genannt – in der Reihenfolge des Katalogangebotes durch.
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